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Antwort der Verwaltung

Wilde Müllkippe nördlich der Essener Straße

20233065 13.12.2023 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Wilde Müllkippe nördlich der Essener Straße · 27.09.2023
🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD im Rat hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung den Sachstand zu einer illegalen Müllablagerung nördlich der Essener Straße bei Goldhamme angefragt. Hintergrund ist die Beobachtung von Abfällen, die bereits in einer Anfrage aus dem November 2022 thematisiert wurden.

Die Verwaltung erläuterte das allgemeine Verfahren bei solchen Vorfällen. Bei öffentlichen Flächen übernimmt der Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes die Untersuchung der Ablageorte sowie die Ermittlung möglicher Verursacher. Im Falle einer Identifizierung werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Entsorgung durch den USB Bochum beauftragt. Auf Privatgrundstücken sind die Eigentümer gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zur ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Die Verwaltung setzt hierbei zunächst Fristen und kann bei Nichtbeachtung Ordnungsverfügungen mit der Androhung von Zwangsgeldern erlassen. Eine Ersatzvornahme durch die Stadt wird aufgrund möglicher hoher Kosten und langwieriger Rechtsstreitigkeiten als nachrangiges Mittel betrachtet.

Zum konkreten Fall an der Essener Straße teilte das Amt mit, dass die Aufräumarbeiten Anfang Oktober 2023 begonnen haben. Aufgrund des Abfallaufkommens ist eine Fertigstellung der Arbeiten in einigen Wochen zu erwarten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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