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Brockhauser Str. o. Nr. - Bauordnung

20232991 · Mitteilung der Verwaltung · 30.01.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über das Vorhaben der Evangelischen Kirchengemeinde Stiepel, auf einem Grundstück in der Brockhauser Straße ein Gebäude als Garage und Abstellraum zu errichten. Das geplante Bauwerk mit den Maßen 5,50 Meter mal 5,00 Meter soll zur Unterbringung von Kleinfahrzeugen sowie Werkzeugen für die Friedhofstechnik dienen. Die Nutzung ist für die Friedhofsgärtner des Gemeindefriedhofs vorgesehen, um Maschinen wie kleine Stapler oder Bagger unterzustellen.

Das betreffende Grundstück liegt im Bereich eines einfachen Bebauungsplanes, der als öffentliche Grünfläche für den Friedhof festgesetzt ist. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Prüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Laut der Mitteilung des Bauordnungsamtes werden durch die Errichtung keine Gehölze entfernt und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Erschließung des Standorts muss öffentlichrechtlich gesichert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid für das Bauvorhaben zu erteilen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung)
30.01.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
30.01.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.