Öffentlichkeit in Kleingartenanlagen
20232829 · Antwort der Verwaltung · 05.12.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Die FDP-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid II die Offenhaltung von Kleingartenanlagen thematisiert und nach den Gründen für verschlossene Tore, insbesondere in der Anlage „Günnigfeld“, gefragt.
Nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes ist gemäß dem Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Bochum und dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. für die Überwachung der Offenhaltung zuständig. Der Verband muss sicherstellen, dass Durchgangs- und Verbindungswege in den Anlagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis mindestens zum Einbruch der Dämmerung offenbleiben. Die Art der Kontrolle obliegt dem Stadtverband.
Bezüglich der Situation in der Kleingartenanlage „Günnigfeld“ erklärte die Verwaltung, dass der Verein aufgrund von Unruhe und Vandalismus an den Durchgangstoren zur Parkanlage sowie zur Osterfeldstraße Tore verschlossen hatte. Diese Maßnahme erfolgte ohne vorherige Rücksprache mit dem Stadtverband. Zwischen dem Stadtverband und der Anlage „Günnigfeld“ wurde nun jedoch vereinbart, die Toranlagen instand zu setzen und die Tore künftig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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