Barrierefreie Kreuzung des Bongard-Boulevards
20232803 · Antwort der Verwaltung · 15.11.2023 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur hat die SPD im Rat, vertreten durch Herrn Kalisch, Fragen zur Barrierefreiheit am Bongard-Boulevard gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um die Sicherheit von sehbehinderten sowie mobilitätseingeschränkten Personen angesichts des Verkehrsaufkommens durch Buslinien und den geplanten Ausbau des Fahrradkreuzes. Die Anfrage bezog sich darauf, ob im Zuge der Maßnahmen für das Radkreuz gezielt Kreuzungsmöglichkeiten geschaffen werden und wie die Belange von Fußgängern berücksichtigt werden.
Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass der Boulevard derzeit so gestaltet ist, dass keine festen Querungspunkte existieren, um ein Überqueren der Straße an jeder Stelle zu ermöglichen. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h und den Verzicht auf Bordanlagen ist die Fläche bereits barrierefrei gestaltet, wobei die Straßenverkehrsordnung bei dieser Geschwindigkeit keine gesicherten Querungen vorsieht. Da im Innenstadtbereich noch kein Leitsystem für Sehbehinderte vorhanden ist, könne keine spezifische Stelle für eine solche Querung festgelegt werden. Bezüglich des Fahrradkreuzes teilte die Verwaltung mit, dass auf dem Boulevard lediglich Markierungen und Beschilderungen vorgenommen werden, jedoch keine baulichen Umgestaltungen stattfinden. Sollten im Rahmen des Radkreuz-Projekts Knotenpunkte umgebaut werden müssen, seien taktile Querungen in der Planung vorgesehen.
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