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" Entflechtung des Konzerns Stadt - Beteiligungen auf Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge analysieren" -Änderungsantrag BD-Ratsfraktion-

20232774 · Antrag · 30.11.2023

🟢 Beschlossen 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (PSG)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG/FB)Dafür: 1 (BD)
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling am 19. Oktober 2023 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20232774 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Analyse der Entflechtung des Verhältnisses zwischen der Stadt Bochum und ihren Beteiligungen sowie deren Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der vorliegende Änderungsantrag fordert eine Ergänzung der bestehenden Untersuchung. Konkret soll die Strukturanalyse dahingehend erweitert werden, dass sie ermittelt, ob bestimmte Gesellschaften zwingend außerhalb der kommunalen Strukturen geführt werden müssen.

Die Begründung des Antrags legt dar, dass die Analyse auch die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung sowie die Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen aus Sicht der Daseinsvorsorge berücksichtigen soll. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Übertragung von Aufgaben, die ursprünglich durch die Stadt selbst erledigt werden, zu personellen und finanziellen Mehraufwendungen führen kann. Als Beispiel für eine solche Entwicklung wird die WasserWelten Bochum GmbH genannt, der das Tätigkeitsfeld rund um die Bochumer Bäder übertragen wurde. Die Untersuchung soll klären, ob die Ausgliederung dieser Aufgabenbereiche in die genannten Gesellschaften unter Berücksichtigung der finanziellen und operativen Aspekte angemessen ist.

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Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung)
30.11.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (PSG)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG/FB)Dafür: 1 (BD)
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung)
19.10.2023
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.