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Sachstand Wasserstofftransportinfrastruktur

20232675 · Antwort der Verwaltung · 19.10.2023 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Sachstand zur Wasserstofftransportinfrastruktur · 10.08.2023
🟢 Beschlossen 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Sachstand der Wasserstofftransportinfrastruktur in Bochum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Planung der Infrastruktur, die Versorgung von Gewerbegebieten sowie die Rolle von Wasserstoff im Vergleich zu anderen Energieträgern wie Geothermie.

Nach Angaben der Stadtwerke Bochum (StwBo) Netz basiert der aktuelle Planungsstand auf den Entwürfen der Fernleitungsnetzbetreiber, wonach bis 2032 eine Wasserstoffleitung im Osten Bochums errichtet werden soll. Eine finale Entscheidung wird für das vierte Quartal 2023 erwartet. Im Rahmen des Gasnetzgebietstransformationsplans 2023 hat die StwBo Netz bereits Gespräche mit den größten Erdgasverbrauchern geführt und die daraus abgeleiteten Bedarfe an die vorgelagerten Netzbetreiber gemeldet. Konkrete Aussagen zu einzelnen Gewerbegebieten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Hinsichtlich der Wärmeversorgung prüft die StwBo Holding im Rahmen des Projekts „Transformationsplan Bochumer Fernwärmenetz“ verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien, darunter eine mögliche Umstellung des Heizkraftwerks Hiltrop auf Wasserstoff. Im Bereich der Mobilität wird ein Einsatz von Wasserstoff in der Logistik und Entsorgung für möglich gehalten, wobei die genauen Mengen aufgrund der Unternehmensstrategien und der Marktentwicklung noch nicht feststehen. Vergleichende Aussagen zum Einsatz von Wasserstoff gegenüber Geothermie oder anderen Energieträgern werden erst nach Abschluss der laufenden kommunalen Wärmeplanung möglich sein.

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Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung)
19.10.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.