Kanalerneuerung „Karl-Friedrich-Straße/An der Holtbrügge“
20232673 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.11.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll nachträglich die Erneuerung der Kanalleitungen in der Karl-Friedrich-Straße sowie an der Holtbrügge beschließen. Die Maßnahmen im Abschnitt zwischen „Am Kuhlenkamp“ und der Brücke „An der Holtbrügge“ wurden bereits in den Jahren 2017 und 2019 im Zuge eines Straßenausbaus durchgeführt. Dabei wurden etwa 100 Meter Kanalleitungen ausgetauscht und die Dimensionen von DN 500 auf DN 800 angepasst.
Ein formaler Beschluss ist notwendig, um Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für den Anteil der Anliegerbeiträge beantragen zu können. Da die Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig sind, ermöglicht eine nachträgliche Genehmigung die 100-prozentige Förderung des auf die Anwohner entfallenden Anteils. Die Gesamtkosten für beide Bauabschnitte beliefen sich auf 501.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für die künftige Unterhaltung der Leitungen werden jährliche Folgekosten von etwa 15.030 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 128 Wörter).