Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum
20232645 · Antwort der Verwaltung · 14.11.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur geplanten Änderung der Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise in Bochum reagiert. Die Fragen, die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd gestellt wurden, bezogen sich unter anderem auf die Anzahl der reservierten Parkplätze sowie die Anzahl der ausgestellten Ausweise in den Bewohnerparkbereichen Bochum-Mitte und Bochum-Wattenscheid.
Hinsichtlich der genauen Anzahl an verfügbaren Stellplätzen im öffentlichen Raum und weiterer Parkmöglichkeiten machte die Verwaltung keine konkreten Zahlenangaben. Begründet wurde dies mit systematischen Schwankungen, die durch das unterschiedliche Parkverhalten der Nutzer entstehen. Stattdessen wurden Informationen zur Bewirtschaftungsform der verschiedenen Parkgebiete bereitgestellt.
Für die insgesamt 13 Bewohnerparkbereiche gab die Verwaltung an, dass aktuell 4.966 Bewohnerparkausweise ausgegeben sind. Auf die Frage nach einer Prüfung privater Stellplätze, wie Garagen oder Einfahrten, erklärte die Verwaltung, dass eine solche Überprüfung bei der Beantragung nicht durchgeführt wird. Die Erteilung der Ausweise erfolge auf Antrag gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), wobei die Existenz privater Stellplätze keine Relevanz für die Ausstellung habe.
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