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Abfrage der Vereine und Verbände im Bereich des Gesundheitsamtes und des Amtes für Soziales zum krisenbedingten Unterstützungsbedarf

20232561 · Mitteilung der Verwaltung · 17.10.2023 · Gesundheitsamt

🟢 Beschlossen 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Das Gesundheitsamt und das Amt für Soziales führen eine Abfrage bei allen Zuwendungsempfängern in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durch. Hintergrund der Maßnahme ist ein Schreiben der Arbeitsgruppe (AG) Wohlfahrt, die einen Handlungsbedarf im Bereich der sozialen Einrichtungen darlegte. Nach Gesprächen zwischen der Politik und der AG Wohlfahrt wurde die Untersuchung initiiert, um den krisenbedingten Unterstützungsbedarf zu ermitteln.

Die Abfrage umfasst spezifische Fragen zur finanziellen Lage der Organisationen. Dabei werden unvorhersehbare Steigerungen bei Personal-, Sach- und Mietkosten sowie deren tatsächliche Höhe abgefragt. Zudem wird erfasst, in welchem Umfang bereits Leistungen aus dem Stärkungspakt NRW genutzt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie sich andere Zuwendungen von Ländern oder Bund im Rahmen der Energiekrise verändert haben.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung durch Dr. Kloppe lagen noch nur wenige Rückmeldungen vor. Da seitens einiger Vereine um eine Fristverlängerung gebeten wurde, wurde die Rückmeldefrist bis zum 29. September 2023 verlängert. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen seiner Sitzung am 17. Oktober 2023.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung)
17.10.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.