Radschnellweg Ruhr 1 – BA A3
20232483 · Mitteilung der Verwaltung · 15.11.2023 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage 20232483 wird die bauliche Umsetzung des Radschnellwegs Ruhr 1, speziell des Bauabschnitts A3, erläutert. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat eine Ergänzung zur Beschlussvorlage Nr. 20221931 aufgenommen. Diese legt fest, dass die Mindestquerschnittsbreite von vier Metern möglichst allein durch die Radwegfläche und ohne Berücksichtigung von Banketten oder Randsteinen erreicht werden soll, sofern dies die Förderfähigkeit nicht beeinträchtigt.
Das Tiefbauamt führt aus, dass der Radschnellweg in Bochum gemäß dem Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb umgesetzt wird. Dieser sieht eine 4,0 Meter breite Asphaltfläche vor, wobei die Markierungslinien innerhalb dieser Breite liegen und Bankette nicht einbezogen werden. Während bei bereits bestehenden Teilstücken in Essen, Gelsenkirchen sowie im Bochumer Bereich „Grüner Rahmen“ noch Abweichungen vom aktuellen Regelquerschnitt vorliegen, wird der neue Bauabschnitt A3 Süd zwischen Stahlhauser Straße und Tunnel Allee Straße die Vorgaben berücksichtigen. Eine vorhandene einseitige Randeinfassung wird dabei nicht zur angerechneten Breite von vier Metern gezählt. Zudem wird die grüne Begleitmarkierung thermoplastisch aufgetragen, um die Überfahrbarkeit zu verbessern.
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