GMU-Gelände
20232474 · Antwort der Verwaltung · 19.10.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung des GMU-Geländes in Bochum-Mitte reagiert. Bezüglich einer möglichen Erschließung über die Bahngleise zum Dahlacker wurde mitgeteilt, dass eine solche Variante aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten verworfen wurde. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Geländes würde somit über das bestehende Straßennetz erfolgen.
Hinsichtlich der auf dem Gelände gelagerten Stoffe stellte die Verwaltung klar, dass es sich nicht um belasteten Boden, sondern um Recycling-Baustoff handelt. Eine Untersuchung durch die Untere Bodenschutzbehörde ergab keine erhöhten Schadstoffgehalte; die Grenzwerte für Wohngebiete werden eingehalten. Da jedoch keine bau-, abfall- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Lagerung vorlagen, ordneten die zuständigen Behörden die Stilllegung sowie die Beseitigung der Schüttgüter an. Der Grundstückseigentümer hat gegen diese Bescheide Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben. Die Verfahren ruhen derzeit, um außergerichtliche Verhandlungen zu ermöglichen.
Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands finden regelmäßige Ortsbegehungen statt. Die Kosten für die Untersuchung des Liefermaterials sowie für Gutachter im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf beliefen sich auf insgesamt etwa 2.894 Euro.
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