Erschließungsvertrag Schloßstraße hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einer Erschließungsträgerin
20232451 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.10.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232451 bei 1 Enthaltung (BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt den Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Schloßstraße. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Wohnquartieren im Bereich östlich der Schloßstraße auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 964 I. Das Projekt umfasst die Schaffung von etwa 245 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau.
Da die Stadt die Herstellung der Erschließungsanlagen aus finanziellen Gründen nicht selbst durchführt, übernimmt eine Erschließungsträgerin diese Aufgabe. Durch den Bau der Anlagen werden gleichzeitig städtische Grundstücke erschlossen und baureif gemacht, weshalb sich die Stadt anteilig an den Kosten beteiligt. Die vertragliche Regelung umfasst zudem die Übertragung von Straßenland auf die Stadt nach Abschluss und Abnahme der Maßnahmen durch notarielle Beurkundung.
Die finanzielle Beteiligung der Stadt beläuft sich auf insgesamt 535.500 Euro, wobei die Mittel im Haushaltsjahr 2024 benötigt werden. Die Deckung erfolgt über das Investitionsbudget des Tiefbauamtes durch Umschichtungen aus anderen Projekten, darunter Maßnahmen in der Freudenbergstraße und am Kreuzacker. Zu den jährlichen Folgekosten gehören eine geschätzte Abschreibung von etwa 8.568 Euro sowie Zinsaufwendungen.
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