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Unterbringungseinrichtung Lothringer Str. 21a

20232438 · Antwort der Verwaltung · 17.10.2023 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Unterbringungseinrichtung Lothringerstraße 21a · 05.09.2023
🟢 Beschlossen 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur geplanten Unterbringungseinrichtung in der Lothringer Straße 21a reagiert. Bei der Standortwahl für wohnungslose Menschen orientiert sich das Amt für Soziales an strategischen, operativen und Verfügbarkeitskriterien. Seit einem Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Soziales aus dem Jahr 2022 liegt der Fokus auf kleineren Einheiten mit Kapazitäten zwischen 25 und 50 Personen sowie auf der Nutzung von Wohnhäusern statt Containeranlagen oder Gewerbehallen.

Die Einrichtung in der Lothringer Straße wird als mittlere Unterbringungsmöglichkeit eingestuft, die sich durch bauliche Gegebenheiten wie abgeschlossene Etagen von kleineren Einheiten unterscheidet. Zu den Anforderungen an Immobilien gehören neben der Bausubstanz und dem Brandschutz auch die Möglichkeit zur Gestaltung von Einzel- und Doppelzimmern sowie sanitären Anlagen und Kochmöglichkeiten.

Hinsichtlich des Clearingverfahrens erklärte die Verwaltung, dass dieses Angebot allen Bewohnerinnen und Bewohnern städtischer Unterkünfte auf freiwilliger Basis unterbreitet wird. Der Prozess beginnt spätestens am dritten Tag der Unterbringung mit einem Basisfragebogen durch die soziale Arbeit. Das Verfahren ist an allen Standorten standardisiert, wobei die individuellen Zielsetzungen und Fortschritte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung)
17.10.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
20.09.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.