Anerkennungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Bochum
20232395 · Antwort der Verwaltung · 16.11.2023 · Kommunales Integrationszentrum Bochum
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Bochumer Rat hat im Integrationsausschuss Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Berufs-, Schul- und Studienabschlüsse bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Bochum angefragt. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der Verfahren in den letzten fünf Jahren, deren Erfolg sowie auf mögliche Fördermaßnahmen bei erfolgreicher oder negativer Bescheidung.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Arbeitsverwaltung Bochum – bestehend aus Agentur für Arbeit und Jobcenter – ausschließlich beratend tätig ist und keine Anerkennungsverfahren selbst durchführt. Zuständig für die Prüfung von Berufsabschlüssen sind verschiedene Behörden oder Kammern. Für die Bewertung nicht-reglementierter akademischer Grade ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig, während für Schulabschlüsse die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer verantwortlich sind. Aufgrund dieser Zuständigkeiten liegen der Arbeitsverwaltung keine spezifischen Daten zu den Antragszahlen oder Herkunftsländern in Bochum vor; stattdessen wurde auf eine Statistik des Statistischen Landesamtes IT.NRW verwiesen.
Hinsichtlich der Unterstützung erklärte die Verwaltung, dass bei teilweiser Gleichwertigkeit Anpassungsmaßnahmen wie Eignungs- oder Kenntnisprüfungen möglich sind. Sowohl bei erfolgreicher als auch bei fehlender Anerkennung bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter konkrete Jobangebote sowie Weiterbildungen an, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
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