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Sondernutzung von Gehwegen durch den Einzelhandel

20232211 · Anfrage · 17.08.2023

↳ Antwort der Verwaltung Sondernutzung von Gehwegen durch den Einzelhandel · 08.11.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung unter dem Vorsitz von Jörg Czwikla gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Sondernutzung von Gehwegen durch den Einzelhandel. Laut Dr. Daniel Obitz führt das Aufstellen von Waren sowie weit in den Gehweg hineinragende Überdachungen und Markisen zu einer Verengung der Gehwege, was teilweise Breiten von unter 1,5 Metern zur Folge hat und Beschwerden von Bürgern nach sich zieht.

Die Fraktion bittet um Auskunft zu den geltenden Vorgaben. Konkret wird gefragt, welche Gehwegbreiten im Rahmen einer Sondernutzung durch den Einzelhandel freizuhalten sind und welche Mindesthöhe zwischen dem Gehwegbelag und Überdachungen oder Markisen einzuhalten ist. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie das Ordnungsamt die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert. Des Weiteren wird nach der Anzahl der in den letzten fünf Jahren festgestellten Verstöße gegen die Auflagen zur Sondernutzung sowie nach deren Ahndung gefragt.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
17.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt