Sperrung von öffentlichen Wegen in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern – Beteiligung des Naturschutzbeirates-
20232067 · Antwort der Verwaltung · 31.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat hat bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt, warum öffentliche Wege in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern teilweise dauerhaft gesperrt werden und ob der Beirat bei solchen Änderungen der Wegeführung einzubeziehen ist. Die Anfrage erfolgte durch die Mitglieder Große-Munkenbeck und Dr. Franke.
Die Verwaltung erläuterte, dass Wegesperrungen zum Schutz der Biodiversität, zur Minimierung von Störungen für Wildtiere oder zum Schutz sensibler Ökosysteme erfolgen können. Weitere rechtliche Gründe für Einschränkungen des Betretungsrechts sind der Feldschutz, land- und forstwirtschaftliche Belange sowie der Schutz von Erholungssuchenden oder die Wahrung von Interessen der Grundbesitzer. Für das Gebiet „Ruhraue Stiepel“ wurden außer baubedingten Umleitungen im Rahmen der Ruhrtaltrasse keine aktuellen Sperrungen gemeldet.
Hinsichtlich der Beteiligung des Naturschutzbeirats gab die Verwaltung an, dass bei temporären, baubedingten Sperrungen eine Information im Rahmen der Projektvorstellung erfolgt, jedoch keine direkte Beteiligung allein für die Wegesperrung vorgesehen ist. Bei städtischen Maßnahmen wird die Presse vorab informiert. Wenn private Eigentümer jedoch eine Sperrung beantragen, etwa zum Schutz ihrer Grundstücke vor Erholungsdruck, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über diesen Antrag und zieht dabei den Naturschutzbeirat ein.
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