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Abstellen von E-Rollern regeln

20231053/1 · Antrag · 09.08.2023

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

In einem aktualisierten Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 9. August 2023 fordern die Ratsmitglieder Dr. Stefan Jox und Christian Haardt eine Erweiterung der Regelungen zum Abstellen von E-Rollern. Die Vorlage mit der Nummer 20231053/1 sieht vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Planung künftiger Sondernutzungserlaubnisse zusätzliche Parkverbotszonen prüft, wobei ein besonderer Fokus auf sensiblen Bereichen in den Stadtteilzentren liegen soll.

Die Antragsteller regen zudem an, die Erlaubnisinhaber dazu zu verpflichten, ihre Nutzer darüber zu informieren, dass E-Scooter so abzustellen sind, dass weder Dritte gefährdet oder behindert noch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, wie das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum sowie auf Gehwegen etwa durch Ordnungsverfügungen unterbunden werden kann.

Die Begründung der Ratsmitglieder führt an, dass die bisherigen Regelungen zur Ausweisung von Parkverbotszonen nur den Bereich der Bochumer Innenstadt abdecken und für Stadtteilzentren keine entsprechenden Vorgaben vorgesehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass unsachgemäß abgestellte E-Roller ein Risiko für Radfahrer, Fußgänger sowie für Personen mit Rollstühlen, körperlichen Einschränkungen, ältere Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen darstellen können. Zudem werden allgemeine Regelungen zum Abstellen der Fahrzeuge sowie zur Ahndung von Verstömen gefordert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
09.08.2023
Der Antrag wird zurückgezogen.