41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Hier: Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses
20231977 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.10.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Die Partei)
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Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Mitte vorgelegt. Die Vorlage umfasst Anpassungen am Straßenverzeichnis, um die Reinigungsklassen an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.
Im Rahmen der 41. Änderungssatzung soll der Verbindungsweg „Klausenergrund – Witzlebenstraße“ neu in die Reinigungsklasse E aufgenommen werden. Weitere Änderungen betreffen Umstufungen: Die Straßen „Am Birkenbusch“ und „Lönsstraße“ sollen von der Klasse B2 in die Klasse B1 geändert werden. In der Mettestraße wird ein Teilbereich als Stichstraße in die Klasse B eingestuft, während im Seelandskamp eine Unterscheidung zwischen geraden und ungeraden Hausnummern vorgesehen ist. Für die Dorstener Straße ist eine Vereinheitlichung des Abschnitts von der A40 bis zur Hausnummer 441/444 in die Reinigungsklasse D3 geplant. Zudem wird die „Hans-Böckler-Str.-City-Passage“ in die Klasse E6 umgestuft.
Die Vorlage sieht zudem Berichtigungen vor, etwa die Präzisierung der Kohlenstraße durch den Ausschluss einer nicht mehr öffentlichen Stichstraße sowie eine Klarstellung zum Gustav-Heinemann-Platz. Ein Eintrag zur Fußgängerpassage zwischen Hans-Böckler-Straße und Westring soll gelöscht werden. Die Reinigungsklassen legen fest, wie oft Fahrbahnen und Gehwege gereinigt werden und wer für die Durchführung verantwortlich ist.
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