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Widmung eines Teilbereichs der „Kortumstraße“ als Fußgängerzone

20231946 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.10.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20231946 den Beschluss beantragt, einen Teilbereich der Kortumstraße als Fußgängerzone zu widmen. Betroffen ist ein Abschnitt, der verschiedene Flurstücke in den Fluren 8 und 17 umfasst. Die Widmung soll dazu dienen, die Erschließung der Anwohner sicherzustellen und die Flächen öffentlich zu machen.

Gemäß der Begründung des Tiefbauamtes ist dieser Teilbereich bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 156 b bzw. 576 a der Stadt Bochum als Fußgängerzone festgesetzt. Während der restliche Teil der Kortumstraße bereits öffentlich gewidmet ist, soll die Widmung nun den bestehenden Planungen entsprechen. Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum.

Der vorgeschlagene Beschluss durchläuft das festgelegte Beratungsverfahren. Eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 14. September 2023 vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Widmung soll im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 18. Oktober 2023 getroffen werden. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
18.10.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung)
14.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231946