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Mehrwegpflicht-Kontrollen

20231920 · Antwort der Verwaltung · 17.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Mehrwegpflicht-Kontrollen · 11.05.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die Linke“ im Bochumer Rat hat Informationen zur Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie angefragt. Seit Anfang 2023 schreibt das Verpackungsgesetz vor, dass Gastronomiebetriebe für den Verzehr zum Mitnehmen auch Mehrwegbehälter anbieten müssen.

Das Umwelt- und Grünflächenamt teilte mit, dass die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Regelung bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde liegt. Da für diese neue Aufgabe keine zusätzliche Refinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist, findet derzeit eine Evaluierung des Personalbedarfs statt. Mögliche personelle Erweiterungen sollen in zukünftigen Budgetdialogen thematisiert werden. Aktuelle Kontrollen werden von Mitarbeitenden des Umwelt- und Grünflächenamtes im Rahmen bestehender Außendiensttätigkeiten durchgeführt. Der Schwerpunkt der Verwaltung liegt derzeit auf der Aufklärung der Betriebe sowie der Förderung von Mehrwegsystemen durch die Zusammenarbeit mit Akteuren wie der Mehrweg AG oder der Verbraucherzentrale.

Bisher liegen der Stadt lediglich zwei Hinweise über Greenpeace zu vermeintlichen Verstößen vor. Sanktionen wurden bislang nicht verhängt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass viele Betriebe aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen – etwa bei einer Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern und maximal fünf Beschäftigten – nicht der Pflicht unterliegen.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
17.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt