Radfahren auf Friedhöfen
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG – Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die das Befahren von Bochumer Friedhöfen mit dem Fahrrad thematisiert. Laut der Anfrage wird vermehrt beobachtet, dass Radfahrer die Friedhofsgelände nutzen, obwohl dies gemäß § 13 der Friedhofssatzung untersagt ist. Die Fraktion weist darauf hin, dass dadurch Situationen zwischen Radfahrenden und Friedhofsbesuchenden entstehen können. Zudem werden der Zustand der Wege sowie die Bedeutung von ungestörten öffentlichen Räumen für Fußgänger und Trauernde angeführt.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt. Es wird nach der aktuellen Durchsetzung der Friedhofssatzung sowie nach der Anzahl der im vergangenen Jahr geahndeten Verstöße gefragt. Die Fraktion bittet zudem um eine Beurteilung des vermehrten Radverkehrs auf den Friedhöfen und um Informationen zu möglichen zukünftigen Maßnahmen. Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung, inwieweit ein Einsatz von Friedhofswärtern zur besseren Einhaltung der Satzung möglich ist. Schließlich wird angefragt, ob an den Eingängen der Friedhöfe verstärkt Fahrradständer sowie zusätzliche Hinweisschilder auf das Fahrverbot installiert werden können.
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