Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel - Arbeitskreis "Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" (REHK)
20231830 · Mitteilung der Verwaltung · 18.10.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung Bochums hat einen neuen Gestaltungsleitfaden für den Lebensmitteleinzelhandel vorgelegt, der im Rahmen des Arbeitskreises „Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) entwickelt wurde. Ziel des Leitfadens ist es, einheitliche städtebauliche Anforderungen für Neubauvorhaben im Lebensmitteleinzelhandel in der Region zu etablieren. Damit sollen die Stadtverwaltungen der beteiligten Kommunen bei der Beratung von Investoren unterstützt werden und ein Wettbewerb zwischen den Städten hinsichtlich der Qualitätsstandards vermieden werden.
Der Leitfaden, erstellt durch das Planungsbüra Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, umfasst Vorgaben zu städtebaulichen Merkmalen wie der Einbindung in das Umfeld, baulich-architektonischen Aspekten wie Fassadengestaltung und Nachhaltigkeit sowie zur Gestaltung von Freianlagen. Er enthält zudem Fallbeispiele und Empfehlungen für Neubauten sowie Umnutzungen.
In Bochum ergänzt dieser regionale Leitfaden den Beschluss des Ausschusses für Planung und Grundstücke aus dem Jahr 2019. Dieser Beschluss sieht vor, künftige Einzelhandelsimmobilien in zentralen Lagen mehrgeschossig zu gestalten, um eine effizientere Bodennutzung sowie die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Der neue Leitfaden dient den zuständigen Ämtern als Orientierungshilfe und soll zur Steigerung der Qualität im Stadtbild beitragen.
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