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Einschränkungen durch Anbauverbotszonen

20231808 · Antwort der Verwaltung · 07.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Die Partei/Stadtgestalter hat im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa Fragen zu den Auswirkungen von Anbauverbotszonen entlang von Bundesautobahnen in Bochum gestellt. Im Fokus standen dabei die Einschränkungen für das private Eigentum sowie die Folgen für die Stadtplanung und den Wohnungsbau.

Die Verwaltung teilte mit, dass stadtplanerische Vorhaben gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 bereits von Beginn an mit der Autobahn GmbH abgestimmt werden. Ein flächendeckendes Bild darüber, wie sehr diese Zonen die Nutzbarkeit privater Grundstücke beeinflussen, liegt der Verwaltung nicht vor. Da es sich um Bundesvorschriften handelt, ist die kommunale Einflussnahme weitgehend begrenzt.

Hinsichtlich der Anzahl betroffener Wohngebäude und Haushalte gab die Verwaltung an, dass ein entsprechender Rechercheaufwand in keinem Verhältnis zum Informationsgewinn stünde. Bestehende Gebäude unterliegen dem Bestandsschutz, welcher bei Planfeststellungsverfahren der Autobahn GmbH berücksichtigt wird. Die konkreten Auswirkungen künftiger Autobahnausbaupläne auf Wohnraum werden sich erst im Zuge der jeweiligen Planungsverfahren zeigen.

Bezüglich politischer Bemühungen zur Stärkung der Belange betroffener Bürger wurde berichtet, dass die Stadt Bochum im Jahr 2020 gemeinsam mit der Stadt Dortmund und dem Städte- und Gemeindebund ein Gespräch mit der Autobahn GmbH führte. Ziel war es, das Unternehmen für die Problematik der Anbauverbotszonen und deren Anwendung im Ruhrgebiet zu sensibilisieren.

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Beratungen

Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung)
07.09.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.