Zugang zum „Bochumer Untergrund“
20231713 · Antwort der Verwaltung · 30.08.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & Stadtgestalter“ aus dem Ausschuss für Kultur und Tourismus hat die Verwaltung zur Möglichkeit eines öffentlichen Zugangs zu Bochumer Untergrundanlagen Stellung genommen. Die Fraktion hatte nach Optionen für Führungen, virtuelle 3D-Angebote oder die Bereitstellung von Karten gefragt, um das Interesse an Stollen, Bunkern und Industrieanlagen sicher zu bedienen und unkontrollierte Begehungen zu verhindern.
Die Verwaltung teilte mit, dass öffentliche Führungen aufgrund der notwendigen Fachkunde sowie der baulichen Anforderungen und Haftungsrisiken nicht durchführbar seien. Auch für private Veranstalter sei ein wirtschaftlich tragbares Angebot derzeit nicht erkennbar. Eine dauerhafte Freigabe von Bereichen sei ohne umfangreiche und kostenintensive Sicherungsmaßnahmen nicht möglich. Zwar seien 3D-Scans technisch realisierbar, jedoch seien aktuell keine derartigen Maßnahmen geplant.
Hinsichtlich der Standorte von Tiefbunkern oder unterirdischen Produktionsanlagen sowie spezifischer Kartenunterlagen verwies die Verwaltung auf den Datenschutz und die Rechte der Eigentümer. Die Verwaltung strebt zudem eine diskrete Handhabung dieser Anlagen an, um unbefugte Zutritte durch Jugendliche oder sogenannte „Urbexer“ zu reduzieren. Bei Anlagen im Zusammenhang mit dem Bergbau schließe das Bundesberggesetz eine öffentliche Nutzung grundsätzlich aus.
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