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Benutzungspflicht und Nachmarkierungen bei der Radaufleitung Harpener Hellweg

20231675 · Antwort der Verwaltung · 17.04.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 17.04.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat zur Frage der Benutzungspflicht des Radwegs am Harpener Hellweg Stellung bezogen. Ein Antragsteller regte an, die Pflicht zur Nutzung des neuen Radwegabschnitts vor Hausnummer 7 zu prüfen sowie die Markierungen nach der Kreuzung stadteinwärts zu kontrollieren.

Hinsichtlich der Benutzungspflicht erklärte das Tiefbauamt, dass eine solche Verpflichtung bereits in der Planungsphase verworfen wurde. Eine Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Weg würde einen Austausch des Pflasters erfordern. Da dies jedoch die Wurzeln von fünf Bäumen im Seitenraum beschädigen und deren Überleben gefährden könnte, entschied sich die Stadt für den Erhalt des Baumbestandes. Der Radweg bleibe durch die Art der Pflasterung als solche erkennbar.

Zur Nachmarkierung an der Kreuzung Harpener Hellweg/Castroper Hellweg teilte die Verwaltung mit, dass eine Auffrischung der bestehenden Linien im Zuge von Unterhaltsarbeiten durchgeführt werde. Eine Vor-Ort-Kontrolle bestätigte die Sichtbarkeit der aktuellen Markierungen. Zudem liegen laut Polizeistatistik für die letzten drei Jahre keine Unfälle mit Radfahrenden an dieser Stelle vor. Als zusätzliche Option wird künftig die Nutzung des angrenzenden Gehwegs ermöglicht.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung)
17.04.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.