Eisenbahnbrücke an der Herzogstraße
20231674 · Antwort der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur Situation der Eisenbahnbrücke an der Herzogstraße Stellung bezogen. Die Brückenkonstruktion besteht aus drei Teilen mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Während die Deutsche Bahn AG den mittleren und östlich gelegenen Überbau sowie Teile der Widerlager besitzt, liegt der westliche Überbau nebst zugehörigen Strukturen im Eigentum der Stadt Bochum. Weitere Flügelwände befinden sich in Privatbesitz. Die DB AG bewertet ihre Bauwerksteile als standsicher; am östlichen Überbau wurden bereits Korrosionsschutzmaßnahmen durchgeführt und ein Bautenschutznetz angebracht. Der mittlere Überbau weist keine meldepflichtigen Mängel auf.
Am westlichen Überbau, der derzeit als unbefestigter Weg genutzt wird, besteht laut Tiefbauamt Handlungsbedarf, da die Zustandsnote mit 3,5 als schlecht eingestuft wurde. Regelmäßige Begutachtungen erfolgen hier in einem dreimonatigen Turnus. Eine Instandsetzung des westlichen Teils sowie der zugehörigen Widerlager und Flügelwände ist seitens des Tiefbauamtes geplant. Dabei soll auch die langfristige Nutzung als Geh- und Radweg im Rahmen des Radwegekonzeptes „Hannibal-Bahn“ berücksichtigt werden. Ein konkreter Zeitplan für diese Arbeiten liegt jedoch aufgrund von Kapazitätsengpässen und einer noch fehlenden Priorisierung nicht vor. Bezüglich der Flügelwände im Privatbesitz ist eine weitere Klärung durch das Bauordnungsamt vorgesehen.
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