Halteverbote für die Durchführung der Straßenreinigung
20231609 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion“ in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat die Verwaltung Informationen zur Nutzung von tageweisen Halteverboten durch die USB Bochum GmbH vorgelegt. In den vergangenen 24 Monaten wurde ein solches Halteverbot lediglich einmal im Bereich „Alter Zoll“ eingerichtet, um Straßenreinigungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Verwaltung erläutert, dass mobile Halteverbote nur bei begründeter Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des Aufwands eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf gerichtliche Entscheidungen verwiesen, wonach im Rahmen der Straßenreinigung gewisse Reinigungslücken aufgrund von parkenden Fahrzeugen in Anliegerstraßen hinzunehmen sind.
Aufgrund des Zwei-Schicht-Betriebs während der Winterdienstzeit von Ende November bis März können Reinigungsarbeiten am Vormittag, Nachmittag oder Abend durchgeführt werden. Dies ermöglicht es, Problemzonen in der Regel ohne die Einrichtung von Halteverboten zu reinigen. Die zuständige Fachabteilung prüft jedoch weiterhin regelmäßig, ob eine übermäßige Verschmutzung oder Wildwuchs im Rinnsteinbereich durch Dauerparker den Einsatz mobiler Halteverbote notwendig macht.
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