Auflagen für Flohmärkte
20231594 · Antwort der Verwaltung · 17.08.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
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Die SPD im Bochumer Rat hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zu den Auflagen für Flohmärkte gestellt. Hintergrund der Anfrage waren Bedenken hinsichtlich gewerblicher Strukturen bei einigen Veranstaltungen sowie Anwohnerbeschwerden über Lärm, Müll und die Parkplatzsituation, insbesondere am Beispiel eines Flohmarktes in Hofstede.
Die Verwaltung antwortete, dass für solche Veranstaltungen bereits Auflagen zur Erreichbarkeit von Verantwortlichen, zur Infrastruktur, zur Reinigung und Abfallentsorgung sowie zur Beschilderung der Verkehrsführung bestehen. Diese Vorgaben werden je nach Veranstaltungsort und unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche erteilt. Eine Begrenzung des Anteils an Neuwaren ist laut der Verwaltung auf Basis der Gewerbeordnung rechtlich nicht möglich.
Bezüglich der Situation in Hofstede liegen der Verwaltung keine Beschwerden vor. Aus den regelmäßigen Kontrollen ergibt sich nach Angaben des Ordnungs- und Veterinäramtes kein Bedarf für eine Verschärfung der bestehenden Auflagen. Verkehrskontrollen, die im Januar und März 2023 durchgeführt wurden, ergaben keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Zukünftige Kontrollen sind geplant, hängen jedoch von den personellen Kapazitäten ab.
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