Öffnungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Wattenscheider Innenstadt
20231500 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat die Frage aufgeworfen, weshalb Geschäfte im Bereich der Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Swidbertstraße trotz ihrer Zuordnung zur „Wattenscheider City“ nicht an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen dürfen.
Das Ordnungs- und Veterinäramt erklärte in einer Antwort, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen rechtlich nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zulässig ist. Die Öffnung müsse als Nebeneffekt der Veranstaltung fungieren und auf deren räumliches Umfeld beschränkt bleiben. Eine Zuweisung eines Straßenzuges zum City-Bereich sei für die Sonntagsöffnung daher nicht entscheidend, da maßgeblich die Ausstrahlungswirkung des Veranstaltungsgeschehens sowie die räumliche Nähe zur Veranstaltung sein.
Eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ist laut Verwaltung nicht geplant oder geboten, da keine Ungleichbehandlung vorliege. Die Verwaltung verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die einen engen Rahmen für solche Öffnungen vorgibt, um die rechtliche Bestandskraft der Verordnung zu sichern. Für den fraglichen Abschnitt der Hochstraße fehle eine hinreichende räumliche Verbindung oder Anbindung an ein Veranstaltungsgeschehen.
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