Kommunale Steuer auf Einwegverpackungen und Förderung von Mehrwegsystemen
20231480 · Antrag · 14.06.2023
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Im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit wird am 14. Juni 2023 ein Antrag von Stefan Hiltawsky behandelt, der die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen sowie die Förderung von Mehrwegsystemen vorsieht. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung ein Konzept und eine entsprechende Satzung erarbeitet, um Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck für Lebensmittel – etwa Kaffeebecher oder Plastikbesteck – mit einer örtlichen Verbrauchssteuer zu belegen. Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von Müll sowie die Förderung ökologischer Mehrwegsysteme. Steuerpflichtig wären dabei die Endverkäufer von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr oder als Take-Away-Gerichte.
Parallel dazu soll ein Förderprogramm für Bochumer Gastronomieunternehmen entwickelt werden. Dieses umfasst die Übernahme von Systembeteiligungsgebühren für überregionale Mehrweg-Pfandpools zu 100 Prozent. Zudem wird eine Förderung von 50 Prozent der Anschaffungskosten für Mehrwegbehältnisse und -geschirr bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Betriebsstelle vorgeschlagen. Auch die Anschaffung von gewerblichen Spülmaschinen soll mit einer Förderquote von 50 Prozent und einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro, inklusive der Kosten für den fachgerechten Anschluss, unterstützt werden.
Der Antrag begründet die Steuer mit dem Ziel, ökonomische Anreize für Mehrwegsysteme zu setzen und die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung zu reduzieren. Als Beispiel für eine rechtlich zulässige Umsetzung wird auf die Stadt Tübingen verwiesen.
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