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Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße –

20231440 · Antwort der Verwaltung · 20.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage B-Plan 964 Schloßstraße · 16.05.2023
🟢 Beschlossen 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße reagiert. Der Plan wird in die zwei Teilbereiche 964 I (östlich der Schloßstraße) und 964 II (westlich der Schloßstraße) aufgeteilt. Für den Bereich 964 I ist eine Quote von mindestens 20 % für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen, während für den Bereich 964 II eine Quote von mindestens 30 % festgesetzt wurde. Die Umsetzung erfolgt über städtebauliche Verträge und grundbuchliche Regelungen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung teilte das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit, dass die Anwohner ortsüblich über das Amtsblatt informiert wurden. Die Frist für Stellungnahmen wurde auf 15 Tage verkürzt, da sich die Planinhalte durch die Teilung nicht verändern, sondern lediglich der Planungsbereich aufgespalten wird. Als Gründe für die Aufteilung nennt die Verwaltung unterschiedliche Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes, verschiedene Eigentumsverhältnisse sowie die technische Abfolge des Bauablaufs.

Ein neuer Beschluss im Fachgremium zur Teilung war laut Verwaltung nicht erforderlich, da das Verfahren auf einem Beschluss vom März 2023 basiert. Eine erneute Beschlussfassung hätte zu einer zeitlichen Verzögerung von etwa vier Monaten geführt. Die Verwaltung beabsichtigt, auch künftig an dem Vorgehen der sogenannten Vorratsbeschlüsse für erneute Auslegungen festzuhalten, um Zeit und Aufwand einzusparen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
20.06.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.