Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide
20231432 · Antwort der Verwaltung · 20.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Siedlung Dahlhauser Heide reagiert. Im Rahmen der ersten Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN wurden bereits Solardachpfannen und Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Bezüglich einer möglichen Information der Eigentümer plant die Verwaltung keine speziellen Veranstaltungen, sondern verweist auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung im Amtsblatt sowie auf der städtischen Website. Individuelle Bauberatungen werden jedoch weiterhin angeboten. Für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind private Stellflächen und Garagen gemäß den bestehenden Gestaltungssatzungen zulässig; öffentliche Lademöglichkeiten können auf Basis des Elektromobilitätskonzeptes der Stadt beantragungsgemäß realisiert werden.
Solarthermieanlagen sind derzeit aufgrund ihrer Aufbauhöhe und der damit verbundenen gestalterischen Auswirkungen auf die historische Dachlandschaft weiterhin nicht zulässig. Eine Anpassung der Satzung wird jedoch in Betracht gezogen, sofern technische Innovationen eine optische Angleichung an Photovoltaikanlagen ermöglichen. Die Regelungen für Luft-Wärmepumpen sind bereits durch die Gestaltungssatzung abgedeckt, wonach diese auf den vom öffentlichen Straßenraum abgewandten Gebäudeseiten oder außerhalb geschützter Vorgärten zulässig sind. Weitere Regulierungen seitens der Verwaltung werden nicht als erforderlich erachtet.
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