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Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide

20231432 · Antwort der Verwaltung · 20.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide · 25.04.2023
🟢 Beschlossen 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Siedlung Dahlhauser Heide reagiert. Im Rahmen der ersten Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN wurden bereits Solardachpfannen und Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

Bezüglich einer möglichen Information der Eigentümer plant die Verwaltung keine speziellen Veranstaltungen, sondern verweist auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung im Amtsblatt sowie auf der städtischen Website. Individuelle Bauberatungen werden jedoch weiterhin angeboten. Für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind private Stellflächen und Garagen gemäß den bestehenden Gestaltungssatzungen zulässig; öffentliche Lademöglichkeiten können auf Basis des Elektromobilitätskonzeptes der Stadt beantragungsgemäß realisiert werden.

Solarthermieanlagen sind derzeit aufgrund ihrer Aufbauhöhe und der damit verbundenen gestalterischen Auswirkungen auf die historische Dachlandschaft weiterhin nicht zulässig. Eine Anpassung der Satzung wird jedoch in Betracht gezogen, sofern technische Innovationen eine optische Angleichung an Photovoltaikanlagen ermöglichen. Die Regelungen für Luft-Wärmepumpen sind bereits durch die Gestaltungssatzung abgedeckt, wonach diese auf den vom öffentlichen Straßenraum abgewandten Gebäudeseiten oder außerhalb geschützter Vorgärten zulässig sind. Weitere Regulierungen seitens der Verwaltung werden nicht als erforderlich erachtet.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung)
20.06.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.