Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage vom 25. April 2023 richtete die Fraktion „SPD im Rat“ Fragen an den Oberbürgermeister zur energetischen Gestaltung der Siedlung Dahlhauser Heide. Hintergrund ist die Erste Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN, welche die Nutzung von Solardachpfannen und Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, jedoch weitere Anforderungen zum Klimaschutz noch nicht abdeckt.
Die Fraktion erkundigte sich, ob die Verwaltung als Ergänzung zu dieser Änderungssatzung ein Informationsschreiben an die Eigentümer plant oder eine Bauberatung in Form einer Informationsveranstaltung vor Ort in Betracht zieht. Zudem wurde nach den Möglichkeiten gefragt, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in der Siedlung bereitzustellen.
Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob Solarthermieanlagen grundsätzlich weiterhin ausgeschlossen bleiben und ob eine nachträgliche Beantragung möglich ist, sofern sich Aufbauhöhe und Gestaltung durch technische Entwicklungen verändern. Abschließend bittet die Anfrage um eine Erläuterung dazu, warum die Regelungen zum Umgang mit Wärmepumpen bislang noch nicht erfolgt sind.
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Beratungsfolge
- 25.04.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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