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Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide

20231109 · Anfrage · 25.04.2023

↳ Antwort der Verwaltung Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in der Dahlhauser Heide · 20.06.2023
🟢 Beschlossen 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „SPD im Rat“ hat gegenüber Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eine Anfrage zur Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Hintergrund ist die Erste Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN, durch welche Solardachpfannen und Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Laut der Anfrage sind weitere energetische Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes durch diese Regelung bisher nicht abgedeckt.

Die Fraktion erkundigt sich nach geplanten Maßnahmen zur Information der Eigentümer. Dabei wird gefragt, ob die Verwaltung ein Informationsschreiben vorsieht oder eine Bauberatung in Form einer Informationsveranstaltung vor Ort in Erwägung zieht. Zudem wird nach den Möglichkeiten für die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge innerhalb der Siedlung gefragt.

Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen. Es wird hinterfragt, ob Solarthermieanlagen grundsätzlich weiterhin ausgeschlossen bleiben oder ob eine nachträgliche Beantragung möglich ist, falls technische Entwicklungen die Aufbauhöhe oder Gestaltung verändern. Abschließend wird nach den Gründen gefragt, warum der Umgang mit Wärmepumpen bislang noch nicht geregelt wurde.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung)
25.04.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.