Prüfung der Heimpflegekosten - Nachfragen
20231253 · Antwort der Verwaltung · 25.08.2023 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf Fragen der CDU-Fraktion zur Prüfung der Heimpflegekosten erläutert das Amt für Soziales die aktuellen Bearbeitungsstände. Bezüglich möglicher Kosten durch Verzögerungen in den Jahren 2021 und 2022 gab die Verwaltung an, dass keine Zinsforderungen aus Sozialleistungen resultieren. Ebenso wurden im genannten Zeitraum keine Klagen von Angehörigen zur Beschleunigung der Verfahren eingereicht.
Zur Verbesserung der Dokumentation wurde die bestehende Microsoft-Office-Anwendung durch die Innenrevision grundlegend überarbeitet. Durch die Einführung von Pflichtfeldern und Warnhinweisen sollen Fehlerquellen minimiert werden, wodurch die Anschaffung einer neuen Software nach Ansicht des Fachamtes nicht erforderlich ist. Mängel, die im Rahmen des Internen Kontrollsystems (IKS) festgestellt werden, werden in der Regel innerhalb von vier Wochen behoben.
Hinsichtlich der Berücksichtigung von Mietkautionen wurde eine einheitliche Regelung zur Beschleunigung der Antragsverfahren eingeführt. Die Auszahlung wird nun über eine Wiedervorlage nachgehalten, um zeitnahe Bescheide zu ermöglichen. Zudem wurden Maßnahmen zur Vermeidung fehlerhafter Ausbuchungen bei Mahnungen umgesetzt und das Rechnungsprüfungsamt darüber informiert. Die Personalengpässe, die durch Fluktuation und Langzeiterkrankungen entstanden sind, werden von den zuständigen Personalbereichen kontinuierlich überwacht und über Budgetdialoge sowie Bedarfsanmeldungen adressiert.
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