Positionspapier der Stadt Bochum zum OGS Rechtsanspruch
20231193 · Mitteilung der Verwaltung · 22.08.2023 · Schulverwaltungsamt
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Die Stadt Bochum hat ein Positionspapier zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Offenen Ganztag (OGS) erstellt und dieses im Schulausschuss des Städtetages vorgelegt. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz, welches ab August 2026 einen Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klassenstufe vorsieht, der bis zum Jahr 2029 auf alle Grundschulstufen ausgeweitet werden soll.
Aktuell stellt die Stadt 6.937 Betreuungsplätze zur Verfügung. Für das Schuljahr 2029/2030 wird ein Bedarf von etwa 10.009 Plätzen prognostiziert, was einen Ausbau um rund 3.100 Plätze erfordert.
Das Papier enthält Forderungen an das künftige Landesausführungsgesetz. Die Stadt setzt sich für eine öffentliche Finanzierung der Schulbetreuung als Landesaufgabe ein, um die Angebote für Eltern kostenfrei zu gestalten und Investitionen sowie Ausbildungspauschalen abzusichern. Zudem werden Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, die Sicherstellung von Inklusion und Barrierefreiheit sowie die Reduzierung bürokratischer Hürden bei Förderprojekten gefordert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Notwendigkeit von Investitionen in die bauliche Substanz und die Sanierung bestehender Betreuungsangebote.
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