Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Dezemberhilfen bei den Fernwärmekunden der Stadtwerke Bochum

20230985 · Antwort der Verwaltung · 20.04.2023 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Dezemberhilfen bei den Fernwärmekunden der Stadtwerke Bochum · 16.03.2023
🟢 Beschlossen 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündlag Deutschland zu den Dezemberhilfen für Fernwärmekunden der Stadtwerke Bochum reagiert. Die Stadtwerke versorgen insgesamt rund 2.600 Kunden, wobei etwa 2.400 private Haushalte umfasst sind.

Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgte am 23. Dezember 2022, sofern die erforderlichen Bankverbindungen im Dezember vorlagen. Bei fehlenden Bankdaten wird die Gutschrift mit der Abrechnung für den Zeitraum Dezember 2022 verrechnet. Von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser sowie Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden oder wenn die Wärme nicht zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten führt die Verwaltung aus, dass keine Verzögerungen bei den Soforthilfen vorliegen. Bei Mietern erfolgt die Entlastung in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Alle verbleibenden Fernwärmekunden erhalten die Dezemberhilfe spätestens mit der Abrechnung, die den Monat Dezember 2022 beinhaltet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung)
20.04.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.