Widmung eines Teilbereichs der Straße „Am Hottenborn“
20230725 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.05.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230725
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Am Hottenborn“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, einen Abschnitt dieser Straße als Gemeindestraße zu deklarieren, um die Erschließung der Anwohner sicherzustellen. Ein Teil der betreffenden Fläche ist bereits öffentlich genutzt.
Der vorgeschlagene Bereich erstreckt sich über zwei Bezirke. In der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll der Abschnitt zwischen den Hausnummern 3 und 31 gewidmet werden. Für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte umfasst der Vorschlag den Teilbereich gegenüber den Hausnummern 3 und 29, wobei hier die Bezirksgrenze verläuft. Die betroffenen Flächen liegen in den Gemarkungen Westenfeld und Hamme.
Die Eigentümerin der zu widmenden Grundstücke ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über die Vorlage wird in den Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 23. Mai 2023 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. Mai 2023 erwartet.
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