Anregung gemäß § 24 GO NRW – Rembrandtweg/Varenholzstraße
20230487 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230487
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Beschlussvorlage 20230487 Vorschläge zur Anpassung der Verkehrsregeln an der Kreuzung Varenholzstraße und Rembrandtweg vorgelegt. Ein Teil des Vorschlags sieht die Versetzung der Vorfahrtsbeschilderung auf der Varenholzstraße vor. Das Verkehrszeichen 301, welches die Vorfahrt an der nächsten Einmündung regelt, soll unmittelbar vor der Einmündung zum Rembrandtweg platziert werden, da es aktuell etwa 30 Meter von der Kreuzung entfernt steht.
Gleichzeitig empfiehlt das Tiefbauamt, die Anregung für ein halbmonatlich wechselseitiges Parkverbot im Rembrandtweg nicht umzusetzen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass eine solche Regelung zur Erleichterung der Straßenreinigung allein nicht als Grund für eine Verkehrsordnung nach der Straßenverkehrsordnung ausreiche. Zudem könnten durch die wechselseitige Regelung Probleme im Buslinienverkehr entstehen, falls Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Seitenwechsels nicht rechtzeitig umgeparkt wurden. Für Straßen, in denen eine Reinigung aufgrund dauerhafter Parkbelegung verhindert wird, ist die Umwelt Service Bochum GmbH bereits ermächtigt, bei Bedarf zeitlich befristete Haltverbote anzuordnen.
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