Verstöße im fließenden und ruhenden Verkehr
20230358 · Antwort der Verwaltung · 07.03.2023 · Rechtsamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD- und Bündnis 90/Grüne-Bezirksfraktionen der Bochum-Wattenscheider Bezirksvertretung haben Informationen zu Verstößen im fließenden und ruhenden Verkehr angefragt. Im Fokus standen dabei insbesondere das Parken auf Gehwegen, Radwegen sowie Grünflächen und die unzulässige Nutzung der Fußgängerzone in Wattenscheid.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Jahr 2022 insgesamt 5.054 Anzeigen von Privatpersonen bei der Bußgeldstelle der Stadt Bochum eingegangen sind. Eine spezifische Auswertung dieser Zahlen für den Bezirk Wattenscheid ist nicht möglich. Von allen eingegangenen Anzeigen führten 3.666 zu Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren. Die restlichen Meldungen waren entweder anonym oder die Vorwürfe konnten nicht bestätigt werden.
Hinsichtlich der Frage nach Sondergenehmigungen für Zustellfahrzeuge, wie etwa von DHL oder UPS, stellte die Verwaltung klar, dass keine allgemeinen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten erteilt werden. Das Be- und Entladen ist grundsätzlich zwischen 21:00 Uhr und 11:00 Uhr gestattet. Ausnahmegenehmigungen werden lediglich in dringenden, zeitlich begrenzten Einzelfällen, beispielsweise bei Baumaßnahmen, vergeben.
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