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Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Süd vom 25.08.2020 „Anregung gem. § 24 GO NRW - Erreichbarkeit der Ruhr-Universität mit dem Rad" (Vorlage: 20201988)

20230300 · Antwort der Verwaltung · 21.03.2023 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Süd vom 25.08.2020 „Anregung gem. 5 24 GO NRW — Erreichbarkeit der Ruhr-Universität mit dem Rad" (Vorlage: 20201988) · 08.11.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Erreichbarkeit der Ruhr-Universität mit dem Fahrrad geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Süd aus dem Jahr 2020, der eine teilweise Freigabe des östlichen Abschnitts der Fußgängerzone im Bereich des Uni-Centers für den Radverkehr vorsah.

Nach Abschluss der notwendigen Arbeiten zur Beschilderung wurde der südliche Durchgang am 30. Januar 2023 für den Radverkehr freigegeben. Die Verwaltung hat dabei sichergestellt, dass durch eine eindeutige Kennzeichnung die Sicherheit der Fußgänger gewahrt bleibt und erkennbar ist, dass das Befahren dieses Abschnitts der Fußgängerzone mit dem Fahrrad zulässig ist.

Zudem ist mit dem Abschluss der Ausbesserungsarbeiten am Dach des Uni-Centers sowie der Entfernung des Baukranes die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erfolgt. Der südliche Durchgang zur Dr.-Gerhard-Petschelt-Brücke steht somit wieder für den Fußgängerverkehr zur Verfügung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
21.03.2023
kein Ergebnis hinterlegt