Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Süd vom 25.08.2020 „Anregung gem. 5 24 GO NRW — Erreichbarkeit der Ruhr-Universität mit dem Rad" (Vorlage: 20201988)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Süd am 8. November 2022 wird die Umsetzung eines Beschlusses vom August 2020 thematisiert. Der betreffende Beschluss befasst sich mit der Erreichbarkeit der Ruhr-Universität mittels des Fahrrads. Hintergrund ist eine Bürgeranregung, auf deren Basis die Verwaltung vorschlug, den östlichen Abschnitt der Fußgängerzone im Uni-Center für Radfahrer freizugeben. Die Bezirksvertretung stimmte diesem Vorschlag unter der Auflage zu, dass durch eine eindeutige Beschilderung sichergestellt wird, dass Fußgänger im Bereich der Fußgängerzone nicht gefährdet werden und die Widmung als Fußgängerzone erkennbar bleibt.
Nach Abschluss der Ausbesserungsarbeiten am Dach des Uni-Centers sowie der Entfernung des Baukranes ist der südliche Durchgang zur Dr.-Gerhard-Petschelt-Brücke wieder für den Fußgängerverkehr freigegeben. Die Anfrage befasst sich mit dem Zeitpunkt der Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses und fragt nach der Planung der Verwaltung, den südlichen Durchgang entsprechend der Entscheidung auch für den Radverkehr zu öffnen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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