Beleuchtung der Hauptstraße im Bereich der Stadtgrenze zu Witten
20230299 · Antwort der Verwaltung · 15.03.2023 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat der Stadt Bochum hat die Möglichkeit einer Beleuchtung der Geh- und Radwege auf der Hauptstraße im Bereich der Stadtgrenze zu Witten angefragt. Der betroffene Abschnitt der Bundesstraße 235 liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen NRW. Da es sich um eine „freie Strecke“ handelt, sieht der Landesbetrieb dort grundsätzlich keine Beleuchtung vor, sofern keine rechtliche Notwendigkeit besteht.
Im Rahmen der Neubaumaßnahme Linie 310 wurde bereits entschieden, auf eine Beleuchtung zu verzichten, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. Eine Nachrüstung durch die Stadt Bochum würde die Zustimmung des Landesbetriebs sowie einen Nutzungsvertrag erfordern. Die Kosten für Bau und Betrieb müssten von der Stadt getragen werden, wobei die Installation ohne Sensoren schätzungsweise 30.000 Euro kosten würde. Da im Doppelhaushalt 2023/24 keine Mittel dafür vorgesehen sind, wäre eine Umsetzung frühestens ab 2025 möglich.
Die Verwaltung rät von einer Beleuchtung ab. Neben den Kosten werden die Belange des Naturschutzes angeführt, da unbeleuchtete Straßen als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen. Bezüglich der Technik wird darauf hingewiesen, dass adaptive Leuchtsysteme aufgrund der Erfassung von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen nicht als sinnvoll erachtet werden, während die in Bochum übliche dimmbare LED-Technik bereits zur Reduzierung von Lichtimmissionen eingesetzt wird.
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