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Antrag

Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnsitzsteuer abschaffen

20230217 09.02.2023

🟢 Beschlossen 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung) · Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 (FDP)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)dafür:7 (FFB/PAR&StG)

✦ KI-Zusammenfassung

In einem Antrag an den Oberbürgermeister für die 21. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird die Abschaffung der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer sowie der Zweitwohnsitzsteuer beantragt. Die Verwaltung soll hierfür bis zum 1. Juli 2023 Aufhebungssatzungen erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen, damit die neuen Regelungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können.

Bezüglich der Hundesteuer wird vorgeschlagen, diese durch eine Gebühr zu ersetzen, da sie laut Plan 2024 lediglich 0,47 Prozent der städtischen Steuereinnahmen ausmacht. Bei der Vergnügungssteuer, die einen Anteil von 0,94 Prozent an den Einnahmen hat, wird die Beendigung einer Ungleichbehandlung bestimmter Branchen sowie die Unterstützung der Strategie zur Förderung der Livekultur in Bochum als Begründung angeführt.

Die Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer, deren Beitrag zu den Steuereinnahmen bei 0,05 Prozent liegt, wird mit der Entlastung von Studierenden und der Vermeidung von Pendelverkehr begründet. Der Antrag wurde von einem Fraktionsvorsitzenden eingereicht.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 09.02.2023
    Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 (FDP)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)dafür:7 (FFB/PAR&StG)

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