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Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnsitzsteuer abschaffen

20230217 · Antrag · 09.02.2023

🟢 Beschlossen 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 (FDP)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)dafür:7 (FFB/PAR&StG)
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KI-Zusammenfassung

In einem Antrag an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch regt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude die Abschaffung der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer sowie der Zweitwohnsitzsteuer in Bochum an. Die Verwaltung soll bis zum 1. Juli 2023 entsprechende Aufhebungssatzungen erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen, damit diese zum 1. Januar 2024 wirksam werden können.

Hinsichtlich der Hundesteuer wird vorgeschlagen, die Erhebung künftig über eine Gebühr zu organisieren. Die Steuer macht laut Plan 2024 etwa 0,47 Prozent der städtischen Steuereinnahmen aus. Bei der Vergnügungssteuer, die einen Anteil von 0,94 Prozent an den Gesamteinnahmen hat, wird die Vermeidung einer Ungleichbehandlung verschiedener Branchen sowie die Unterstützung der lokalen Livekultur als Begründung angeführt.

Für die Zweitwohnsitzsteuer, deren Beitrag bei 0,05 Prozent der städtischen Steuereinnahmen liegt, führt der Antrag auf die Situation von Studierenden und die damit verbundenen Verkehrsfolgen hin. Ziel der Aufhebung ist es, die finanziellen Auswirkungen für diese Personengruppe zu reduzieren und ökologische Effekte durch Pendelbewegungen zu vermeiden.

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Beratungen

Rat (21. Sitzung)
09.02.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 (FDP)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)dafür:7 (FFB/PAR&StG)