Bövinghauser Str. 40 - Bauordnung
20230201 · Mitteilung der Verwaltung · 21.03.2023 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf dem Grundstück in der Bövinghauser Straße 40 ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle geplant. Der Antragsteller beabsichtigt, eine Halle mit den Abmessungen 40,22 m x 20,24 m zu bauen, um Heu und Stroh geschützt zu lagern sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte unterzustellen. Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten Erntegut im Freien unter Planen gelagert werden muss, was ein Brandrisiko darstellt.
Das Grundstück ist im regionalen Flächennutzungsplan sowie im einfachen Bebauungsplan Nr. 351 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 Baugesetzbuch. Die Verwaltung stellt fest, dass der landwirtschaftliche Betrieb als Nebenerwerb mit elf Pensionspferden geführt wird und die erforderliche landwirtschaftliche Nutzfläche zur Eigenversorgung vorhanden ist. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Da auch die Landwirtschaftskammer keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert hat, beabsichtigt das Bauordnungsamt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Einwände bestehen.
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