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Anregung der Bezirksvertretung Nord zum Umgang mit Anregungen der Bezirksvertretungen

20230175 · Mitteilung der Verwaltung · 01.02.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 01.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Nord hat in ihrer Sitzung vom 9. November 2022 beantragt, ein nachvollziehbares Verfahren zum Umgang mit Anregungen der Bezirksvertretungen in der Hauptsatzung oder der Geschäftsordnung festzuschreiben. Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass es derzeit weder in der Hauptsatzung noch in der Geschäftsordnung Bestimmungen gibt, wie mit solchen Anregungen umzugehen ist. Aktuell regelt lediglich eine interne Dienstanweisung den Prozess, die jedoch nicht öffentlich einsehbar ist und primär Weisungen des Oberbürgermeisters an die Verwaltung enthält.

Der Antrag fordert den Hauptausschuss und den Rat auf, eine Regelung zu etablieren, die insbesondere eine Verpflichtung vorsieht, dass sich der zuständige Ausschuss oder der Rat innerhalb einer bestimmten Frist mit der Anregung befassen muss. Sollte eine abschließende Entscheidung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, soll zumindest über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und führt aus, dass die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keinen Regelungszwang für eine solche Festschreibung in der Hauptsatzung oder Geschäftsordnung vorsieht. Es wird auf eine bestehende Dienstanweisung verwiesen, die den Ablauf der Protokollierung und Weiterleitung von Anregungen an nachfolgende Ratsgremien regelt. Aus Sicht der Verwaltung sind somit hinreichende Regelungen zum Umgang mit Anregungen der Bezirksvertretungen getroffen, weshalb kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
01.02.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.