Gesetzesänderung zum Kostenbeitrag junger Menschen in der Jugendhilfe
20230172 · Mitteilung der Verwaltung · 15.02.2023 · Jugendamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Seit dem 1. Januar 2023 wird das Einkommen von jungen Menschen sowie von Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII nicht mehr für die Berechnung von Kostenbeiträgen herangezogen. Diese Regelung umfasst auch Ehegatten und Lebenspartner der Leistungsberechtigten.
Ausgenommen von dieser Änderung sind sogenannte zweckgleiche Leistungen, die weiterhin als Erträge zu vereinnahmen sind. Dazu zählen insbesondere das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie Waisenrenten. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und dem Ausbildungsgeld (ABG) werden jedoch Freibeträge gewährt; so verbleiben 109 Euro bei der BAB und 126 Euro beim ABG beim Hilfeempfänger. Zudem sind im Zusammenhang mit diesen Leistungen gewährte Fahrtkosten von der Kostenheranziehung ausgenommen.
Die finanziellen Auswirkungen auf das Budget des Jugendamtes werden als gering eingestuft. Die Erträge aus Kostenbeiträgen junger Menschen sanken von etwa 135.000 Euro im Jahr 2021 auf rund 70.000 Euro im Jahr 2022, was auf eine Reform des SGB VIII im Juni 2021 zurückzuführen ist. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung beliefen sich die Erträge aus Kostenbeiträgen der Erziehungsberechtigten im Jahr 2022 auf circa 1,9 Millionen Euro.
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