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Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024

20230022 · Mitteilung der Verwaltung · 14.02.2023 · Schulverwaltungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Das Schulverwaltungsamt hat eine Mitteilung zur Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 vorgelegt. Die Berechnung der Richtzahl erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW, indem die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen durch 23 geteilt wird. Dabei gelten spezifische Regeln zur Rundung bei Werten über 30 sowie eine Reduktion um eins bei Ergebnissen ab 60.

Für das kommende Schuljahr werden an den städtischen Grundschulen 131 Eingangsklassen gebildet. Obwohl die maximale Anzahl der möglichen Klassen bei 146 liegt, ist die tatsächliche Zahl geringer. Grund hierfür ist das Anwahlverhalten der Eltern an bestimmten Schulstandorten, was dazu führt, dass Eingangsklassen entstehen, deren Schülerzahl über dem für die Berechnung maßgeblichen Wert von 23 liegt.

Die Vorlage definiert zudem die Schwellenwerte für die Klassenbildung. Eine Klasse wird bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern gebildet, zwei Klassen bei einer Anzahl von 30 bis 56 Kindern. Weitere Stufen umfassen drei Klassen (57 bis 81), vier Klassen (82 bis 104), fünf Klassen (105 bis 125) sowie sechs Klassen für einen Bereich von 126 bis 150 Schülerinnen und Schülern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (16. Sitzung)
14.02.2023
kein Ergebnis hinterlegt