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Bebauungsplan Nr. 998 – Glockengarten – hier: weiteres Vorgehen

20223549 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 31.01.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 31.01.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (22. Sitzung)
Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage Nr. 20223549 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 998 – Glockengarten – nicht weiterzuführen. Die Verwaltung plant die Einstellung des Verfahrens, da die VBW als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke einen neuen städtebaulichen Entwurf zur Entwicklung des Wohnbaulandes vorgelegt hat.

Der neue Entwurf sieht eine vereinfachte und reduzierte Bebauung des Bereichs vor. Dabei verringert sich die Anzahl der geplanten Wohneinheiten von ursprünglich über 200 auf insgesamt 94. Etwa 50 Prozent dieser Wohnungen sollen als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Neben einer geringeren Inanspruchnahme von Baufläche sieht die Planung den Erhalt verschiedener Grünflächen vor.

Da die geplante Bebauung voraussichtlich auf Grundlage des § 34 BauGB zulässig ist, wird für die Umsetzung des Entwurfs kein neues Bebauungsplanverfahren als erforderlich erachtet. Die VBW beabsichtigt, die Öffentlichkeit über die neue Planung zu informieren.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (22. Sitzung)
31.01.2023
Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" nach Beschlussvorschlag
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (20. Sitzung)
26.01.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223549