Erneuerung eines Erbbaurechtes an dem städtischen Grundstück „Hauptstraße 312“
20223519 · Mitteilung der Verwaltung · 15.03.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Erneuerung eines Erbbaurechtes für das städtische Grundstück an der Hauptstraße 312. Laut einer Mitteilung von Martina Linde aus dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster soll das Erbbaurecht um eine Dauer von 30 Jahren verlängert werden. Mit dieser Erneuerung ist zudem verbunden, dass die Nutzung eines angrenzenden städtischen Grundstücks als Zuwegung sowie als Parkplatzfläche weiterhin gestattet bleibt.
Das betreffende Erbbaugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. In der Darstellung des regionalen Flächennutzungsplans ist das Areal als Grünfläche ausgewiesen. Die Beschlussfassung zu diesem Vorgang erfolgt gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen.
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