Antwort auf die Anfrage: Sachstand Hallenbadneubau Standort Höntrop
20223426 · Antwort der Verwaltung · 07.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand des Hallenbadneubaus am Standort Höntrop nach der Einreichung eines Dringlichkeitsantrags beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefragt. Die Fraktion wollte wissen, ob die Stadt Bochum als Prozessbeteiligte einen solchen Antrag gestellt habe und welche Gründe für ein etwaiges Unterlassen sprächen.
In der Antwort der Verwaltung wird erläutert, dass die Stadt Bochum in dem anhängigen Klageverfahren prozessrechtlich nicht die Möglichkeit besitzt, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Die Begründung stützt sich auf die Verwaltungsgerichtsordnung, die einen solchen Antrag für die Beklagte nicht vorsieht. Das Verfahren wird im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung um den Neubau des Hallenbades in Höntrop geführt.
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